Unsere Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
IX. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches
Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie
wird ausschließlich zur Verwendung mit dem dafür bestimmten Leistungsgegenstand
überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG)
vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder vom Objektcode in den Quellcode umwandeln.
Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben insbesondere Copyright-Vermerke nicht zu
entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von TKC zu verändern.
Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien
bleiben bei TKC bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den
Besteller ist nicht zulässig.